Vergütungssätze.

Die Investition in PV-Module zur eigenen Energieversorgung bedeutet Unabhängigkeit, von der Sie langfristig profitieren:

  • Sinkende Modulpreise machen Solarprojekte für Gewerbe, Landwirtschaft und Privathaushalte gleichermaßen attraktiv.
  • Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen: Der Strompreis ist auf 20 Jahre garantiert. Nach Ablauf der EEG-Vergütung bleiben Sie weiterhin Ihr eigener Lieferant.
  • Hohe Renditen: Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Die langfristigen Erträge sichern die Finanzierung der Anlage und decken die Anschaffungs- und Wartungskosten.
  • Sie leisten Ihren ganz persönlichen Anteil zu aktivem Klima- und Umweltschutz.
Vergütungssätze 2012

Die Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn und gehört zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Bundesnetzagentur ist hervorgegangen aus dem Bundesministerium bzw. Bundesamt für Post und Telekommunikation und war bis 2005 benannt in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Märkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie hat die zentrale Aufgabe für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Damit verbunden sind liberalisierte und deregulierte Märkte und mit Blick auf die Energieversorgung ein diskriminierungsfreier Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte. hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem News-Archiv und auf der Website der Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn und gehört zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Bundesnetzagentur ist hervorgegangen aus dem Bundesministerium bzw. Bundesamt für Post und Telekommunikation und war bis 2005 benannt in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Märkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie hat die zentrale Aufgabe für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Damit verbunden sind liberalisierte und deregulierte Märkte und mit Blick auf die Energieversorgung ein diskriminierungsfreier Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte..

www.bundesnetzagentur.de >

Eigenverbrauch oder Einspeisung?

Während bei größeren Anlagen der erzeugte Strom eingespeist werden muss, kann bei PV-Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) die sogenannte Eigenverbrauchsregelung in Anspruch genommen werden.

Zwar ist die EEG EEG ist die Abkürzung für das Gesetz für Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien, das seit 2000 in Kraft ist. Ab Januar 2012 wird eine neue EEG-Novelle in Kraft treten, aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums (BMU). http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php > Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagenbetreiber erhalten (technologiespezifisch und standortabhängig) für die Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Dieser Vergütungssatz sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Mit anderen Worten: Je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird, desto geringerer ist die Einspeisevergütung. Die jeweilige Vergütung für den Anlagenbetreiber ist jedoch für 20 Jahre festgelegt.Das EEG regelt jedoch auch die vorrangige Abnahme des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes. Damit haben Anlagenbetreiber Anspruch nicht nur auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, sondern auch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung.-Vergütung für Eigenverbrauch geringer als für eingespeisten Strom. Nicht vergessen werden darf in diesem Zuge aber die Einsparung der Stromkosten, die sonst an Ihren Stromanbieter zu entrichten wären. Eigenverbrauch wird also im Zuge steigender Strompreise immer interessanter – ein Trend, der aufgrund begrenzter fossiler Ressourcen absehbar ist.

Übrigens: Der Wechsel von der Einspeisung zum Eigenverbrauch und umgekehrt ist jederzeit möglich!