
News & Termine
Ob Termine der führenden Fachmessen oder aktuelle News aus
der Solarbranche – mit unserer Rubrik
News & Termine bleiben Sie stets auf
dem Laufenden!
Alle wichtigen Messen und Konferenzen der Solarbranche auf einen Blick. Bequem als PDF zum Downloaden und Ausdrucken.
Vorstellung Kurzgutachten Prognos AG
Die neue VDE-Anwendungsregel AR-N 4105 bezieht sich auf „technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und bezieht sich somit auf die Auswirkungen der Erzeugungsanlagen (z. B. einer PV-Anlage) auf das elektrische Verhalten am Netzanschlusspunkt.
Gemäß § 6 Absatz 2 EEG EEG ist die Abkürzung für das Gesetz für Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien, das seit 2000 in Kraft ist. Ab Januar 2012 wird eine neue EEG-Novelle in Kraft treten, aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums (BMU). http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php > Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagenbetreiber erhalten (technologiespezifisch und standortabhängig) für die Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Dieser Vergütungssatz sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Mit anderen Worten: Je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird, desto geringerer ist die Einspeisevergütung. Die jeweilige Vergütung für den Anlagenbetreiber ist jedoch für 20 Jahre festgelegt.Das EEG regelt jedoch auch die vorrangige Abnahme des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes. Damit haben Anlagenbetreiber Anspruch nicht nur auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, sondern auch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. 2012 müssen Anlagenbetreiber ihre KWK- und PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (KW) mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber Der Netzbetreiber ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Stromnetze für die allgemeine Versorgung mit elektrischer Energie betreibt. jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Modultiefpreise, milde Witterung zum Jahresende und bevorstehende weitere Fördersenkungen haben im ausklingenden 2011 zu einer ungewöhnlich hohen Nachfrage nach PV-Anlagen geführt, so dass sich das Jahr 2011 trotz eines schwachen ersten Halbjahres mit 3.000 Megawatt neu installierter Leistung alleine im Dezember zu einem wahren Boom-Jahr entwickelt hat.
Kurth: „Vergütung ab 1. Januar 2012 um 15 Prozent niedriger“
Die
Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige
Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn und gehört zum Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie. Die Bundesnetzagentur ist hervorgegangen aus
dem Bundesministerium bzw. Bundesamt für Post und Telekommunikation und war bis
2005 benannt in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Märkte Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie hat die zentrale Aufgabe für die
Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Damit verbunden
sind liberalisierte und deregulierte Märkte und mit Blick auf die
Energieversorgung ein diskriminierungsfreier Netzzugang und effiziente
Netznutzungsentgelte. hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
(PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in
Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste
Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach
Standort und Größe der Anlage.
Der Bundestag hat am 30.06.2011 im Zuge des beschleunigten Kernenergie-Ausstieges auch den Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG EEG ist die Abkürzung für das Gesetz für Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien, das seit 2000 in Kraft ist. Ab Januar 2012 wird eine neue EEG-Novelle in Kraft treten, aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums (BMU). http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php > Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagenbetreiber erhalten (technologiespezifisch und standortabhängig) für die Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Dieser Vergütungssatz sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Mit anderen Worten: Je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird, desto geringerer ist die Einspeisevergütung. Die jeweilige Vergütung für den Anlagenbetreiber ist jedoch für 20 Jahre festgelegt.Das EEG regelt jedoch auch die vorrangige Abnahme des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes. Damit haben Anlagenbetreiber Anspruch nicht nur auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, sondern auch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung.) beschlossen. Wenngleich diese Gesetzesänderung noch den Bundesrat passieren muss, sind einschneidende Abweichungen von dieser Vorlage nicht zu erwarten. Alle für den Bereich Photovoltaik (PV) Photovoltaik (zuweilen auch: Fotovoltaik) ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mit Hilfe von Solarzellen, die aus dünnen Siliziumscheiben bestehen. Strahlt die Sonne auf eine solche Zelle, baut sich zwischen Ober- und Unterseite eine Gleichspannung auf. Der erzeugte Gleichstrom wird dann durch einen Wechselrichter in Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt umgewandelt und steht zur Nutzung bzw. Einspeisung in das öffentliche Netz zur Verfügung. relevanten Aspekte haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.
Jetzt in PV-Anlagen investieren!
Die zum 01.07.2011 geplante erneute Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wurde von der Bundesregierung aufgrund des unerwartet geringeren Zubaus neuer Anlagen ausgesetzt. Daher ist jetzt noch ein guter Zeitpunkt, um in eine PV-Anlage zu investieren und ordentliche Renditen zu erzielen. Noch können sich die Anlagenbetreiber bei gesunkenen Anschaffungskosten und steigender Anlageneffizienz immer noch attraktive Einspeisevergütungen sichern und sich bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011 zudem die 2012 auslaufende Vergütung für eigenverbrauchten Solarstrom „mitnehmen“ – eine 20-jährige Einnahmequelle, die man sich nicht entgehen lassen sollte.
Sofern sich der Ausbau des Solarstroms in Deutschland weiterhin so positiv
entwickelt wie in den vergangenen Jahren – und ganz danach sieht es aus jetziger
Sicht aus – wird die nächste Kürzungsstufe für die Solarstromvergütung vom 01.
Januar 2012 auf den 01. Juli (für Dachanlagen) bzw. auf den 01. September 2011
(für Freiflächenanlagen) vorgezogen.
Der vom Bundeskabinett
verabschiedete Entwurf beinhaltet vorgezogene Kürzungen, sobald für das
Gesamtjahr 2011 ein Wachstum von mehr als 3.500 Megawatt zu erwarten ist. Als
Referenzmonate werden hierzu die Monate März bis Mai 2011 herangezogen, deren
Zubau an neu installierter Leistung auf das Gesamtjahr hochgerechnet wird.
Je
nach Marktentwicklung dürfte dieser Beschluss Einschnitte der EEG EEG ist die Abkürzung für das Gesetz für
Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer
Energien, das seit 2000 in Kraft ist. Ab Januar 2012 wird eine neue EEG-Novelle
in Kraft treten, aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des
Bundesumweltministeriums (BMU).
http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php >
Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren
Energien. Anlagenbetreiber erhalten (technologiespezifisch und standortabhängig)
für die Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde
erneuerbaren Stromes. Dieser Vergütungssatz sinkt jedoch jährlich um einen
bestimmten Prozentsatz (Degression). Mit anderen Worten: Je später eine Anlage
ans Netz angeschlossen wird, desto geringerer ist die Einspeisevergütung. Die
jeweilige Vergütung für den Anlagenbetreiber ist jedoch für 20 Jahre
festgelegt.Das EEG regelt jedoch auch die vorrangige Abnahme des aus
erneuerbaren Energien erzeugten Stromes. Damit haben Anlagenbetreiber Anspruch nicht
nur auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz,
sondern auch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur
Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung.-Umlage
zwischen 15 und höchstens 24 Prozent zum 01. Januar 2012 mit sich
bringen.
