
Neues Einspeisemanagement gemäß § 6 EEG 2012
Gemäß § 6 Absatz 2 EEG 2012 müssen Anlagenbetreiber ihre KWK- und PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (kW) mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Diese Pflicht gilt auch für Betreiber von Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 und höchstens 100 kW. Anlagen mit max. 30 kW müssen entweder auch fernregelbar sein oder aber an ihrem Netzverknüpfungspunkt ihre Einspeisungsleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung reduzieren.
Hierzu hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) ein Infopapier mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht, das wir Ihnen sehr empfehlen können.
