
FAQ
Photovoltaik (PV) Photovoltaik (zuweilen auch: Fotovoltaik) ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mit Hilfe von Solarzellen, die aus dünnen Siliziumscheiben bestehen. Strahlt die Sonne auf eine solche Zelle, baut sich zwischen Ober- und Unterseite eine Gleichspannung auf. Der erzeugte Gleichstrom wird dann durch einen Wechselrichter in Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt umgewandelt und steht zur Nutzung bzw. Einspeisung in das öffentliche Netz zur Verfügung. ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mit Hilfe von Solarzellen, die aus dünnen Siliziumscheiben bestehen. Strahlt die Sonne auf eine solche Zelle, baut sich zwischen Ober- und Unterseite eine Gleichspannung auf. Der erzeugte Gleichstrom wird dann durch einen Wechselrichter (Inverter oder Spannungswandler) Ein Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um. Der von Solarzellen erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in 230 V Wechselspannung gewandelt, damit der Solarstrom im eigenen Haushalt genutzt und/oder ins öffentliche Versorgungsnetzwerk eingespeist werden kann. Zentralwechselrichter werden in Großanlagen, String-Wechselrichter in Kleinanlagen eingesetzt. in Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt umgewandelt und steht zur Nutzung bzw. Einspeisung in das öffentliche Netz zur Verfügung.
Jede netzgekoppelte Solaranlage besteht aus drei Teilen:
- Mehrere elektrisch miteinander verbundene Solarmodule auf dem Dach ergeben den Solargenerator.
- Der dort erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter (Netzeinspeisegerät ) in netzüblichen Wechselstrom umgewandelt.
- Über den Netzanschluss wird der erzeugte Strom ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und an den örtlich zuständigen Netzbetreiber verkauft (die aktuellen Vergütungssätze für 2010 finden Sie in unserem Info-Service).
Der wirtschaftliche Nutzen einer Solaranlage hängt entscheidend von der ausgewählten Technik und seinen Komponenten ab (siehe auch unsere Informationen zu Photovoltaikanlagen und den darin verwendeten Modulen).
Nimmt man ein teureres, dafür aber leistungsstarkes Modul? Nutze ich den Solarstrom für den Eigenbedarf oder refinanziere ich meine Investition über die Einspeisung des erzeugten Stromes in das öffentliche Versorgungsnetz?
Diese und viele weiteren Fragen bestimmen die Rentabilität einer Solaranlage, die immer auf einer individuellen Kalkulation beruht. Greenwood Solar berät Sie gerne!
Das ist
abhängig von der installierten Spitzenleistung und somit von der verfügbaren
Fläche des Solarmoduls. Bei
Modulen mit kristallinen Solarzellen erzeugen jeweils acht bis 10 Quadratmeter
Fläche etwa ein Kilowatt Spitzenleistung.
Die beste Ausrichtung haben südwärts geneigte Dächer mit einem Winkel von 30
Grad. Unter dieser Voraussetzung erzeugen Solargeneratoren in Süddeutschland
rund 900 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung, während in
Norddeutschland mit rund 800 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter
Leistung zu rechnen ist. Diese Werte sind langfristige Mittelwerte, die in
einzelnen Jahren um fünf bis 10 Prozent höher oder niedriger sein können. Neben
der verfügbaren Fläche ist die Investitionssumme ein weiteres Kriterium. Da
sich die Solarstromanlage aus der Einspeisevergütung weitestgehend selbst
finanziert und die Anlage selbst als Sicherheit für das Darlehen herangezogen
wird, ist heute weder das notwendige Eigenkapital noch die Absicherung der
Fremdfinanzierung ein Problem.
Die Tagesleistung aller in Deutschland betriebenen PV-Anlagen ist übrigens sehr anschaulich bei unserem Partner SMA dargestellt:
http://www.sma.de/de/news-infos/pv-leistung-in-deutschland.html >
Die Solarenergie ist eine boomende Branche, die – im Gegensatz zu Atom- und Kohlekraftwerken – kostenlos und unbegrenzt verfügbare Sonnenstrahlen in sauberen Strom verwandelt, durch ihren stetig wachsenden Marktanteil Arbeitsplätze schafft und insbesondere die Klimabilanz verbessert. Solarstrom gilt vielen als Beweis für die gelungene Versöhnung aus Ökologie und Ökonomie und gehört in vielen (vor allen süddeutschen) Neubausiedlungen zum Einmaleins. Mittlerweile gibt es immer mehr Kommunen, die ihren Strombedarf schon jetzt weitestgehend aus erneuerbaren Energien decken – mit dem Ziel, langfristig von fossilen Rohstoffen komplett autark zu sein.
Die Einspeisevergütungen für Solarstrom aus PV-Anlagen sind in den jeweils aktuellen Degressions- und Vergütungssätzen der Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn und gehört zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Bundesnetzagentur ist hervorgegangen aus dem Bundesministerium bzw. Bundesamt für Post und Telekommunikation und war bis 2005 benannt in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Märkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie hat die zentrale Aufgabe für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Damit verbunden sind liberalisierte und deregulierte Märkte und mit Blick auf die Energieversorgung ein diskriminierungsfreier Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte. festgelegt und basieren rechtlich auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG EEG ist die Abkürzung für das Gesetz für Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien, das seit 2000 in Kraft ist. Ab Januar 2012 wird eine neue EEG-Novelle in Kraft treten, aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums (BMU). http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php > Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagenbetreiber erhalten (technologiespezifisch und standortabhängig) für die Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Dieser Vergütungssatz sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Mit anderen Worten: Je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird, desto geringerer ist die Einspeisevergütung. Die jeweilige Vergütung für den Anlagenbetreiber ist jedoch für 20 Jahre festgelegt.Das EEG regelt jedoch auch die vorrangige Abnahme des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes. Damit haben Anlagenbetreiber Anspruch nicht nur auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, sondern auch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung.). Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
Wenngleich die Einspeisevergütungen jährlichen Degressionssätzen unterliegen, sind sie für 20 Jahre festgeschrieben – und das garantiert für eine unbegrenzte Anzahl von Anlagen.
Alles, was Sie zur Installation einer Solaranlage (die entweder Strom erzeugen und/oder die Warmwasseraufbereitung/Heizung unterstützen soll) benötigen, ist zunächst eine Dachfläche. Der im Falle von Solarstrom für eine Einspeisung in das öffentliche Netz notwendige Stromanschluss ist in jedem Gebäude bereits vorhanden.
Neigung und Ausrichtung des Daches haben Einfluss auf den Energieertrag.
Dieser Einfluss wird aber oft überschätzt: Selbst eine nach Osten oder Westen ausgerichtete Solaranlage mit einer Dachneigung von 30 Grad bringt immer noch 80% des maximalen Ertrages im Vergleich zu einer optimalen Südausrichtung.
Falls Ihr Gebäude keine (optimale) Ausrichtung nach Süden vorweist, so sollten Sie auf einen möglichst flachen Anstellwinkel der Anlage achten. Und ganz unabhängig von der Gebäudeausrichtung: Schattenwurf durch Bäume, Antennenmasten, Stromleitungen, Dachgauben und dergleichen mindert die Ertragswerte erheblich.
In den
meisten Bundesländern ist kein Bauantrag notwendig, wenn die Solaranlage auf
dem Dach montiert wird. Jede Kommune kann in diesem Bereich jedoch eigene Regeln
aufstellen.
Eine formlose Anfrage kann daher nie schaden – insbesondere, wenn es sich um ein
denkmalgeschütztes Gebäude handelt oder Sie eine größere Dachfläche zu nutzen
planen. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich mögliche kommunale
Fördermittel in Erfahrung bringen.
Hinweis: Für eine PV-Freiflächenanlage wird auf jeden Fall eine Baugenehmigung benötigt.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) Eine Photovoltaik-Anlage (oftmals als PV-Anlage abgekürzt) ist ein eigenes kleines Kraftwerk, das mit Hilfe von Solarzellen Sonnenlicht (Sonnenenergie) in elektrischen Strom umwandelt. Strahlt die Sonne auf eine solche Zelle, baut sich zwischen Ober- und Unterseite eine Gleichspannung auf. Der erzeugte Gleichstrom wird dann durch einen Wechselrichter in Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt umgewandelt und steht zur Nutzung bzw. Einspeisung in das öffentliche Netz zur Verfügung. bei der zuständigen Bauordnungsbehörde nach bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Genehmigung der Anlage.
Das zusätzliche Gewicht, welches durch eine PV-Anlage herbeigeführt wird, beträgt ca. 25 kg/m² und überschreitet in der Regel nicht 15 % der Gesamtlast, für die der Dachstuhl ausgelegt ist. Allerdings sollte bei größeren Dachneigungen bzw. windexponierten Standorten eine individuelle Prüfung der Dachstatik erfolgen. Die Installation der Solarmodule auf dem Dach ist relativ leicht. Auf Schrägdächern werden die Solarmodule üblicherweise auf eine Unterkonstruktion mit einigen Zentimetern Abstand zum Dach montiert – wir haben sehr gute Erfahrungswerte mit den zertifizierten Aluminium-Montagelösungen unseres deutschen Kooperationspartners PROFinAL. Werden die Solarmodule schon während der Bauphase in das Dach integriert, dann können Kosten für Dachziegel eingespart werden.
Die erwartete Lebensdauer von Solarmodulen liegt heute bei weit über 25 Jahren. Aus diesem Grund ist eine einwandfreie Montage wichtig, damit keine Schäden bezüglich der Haltekonstruktion oder der elektrischen Verdrahtung auftreten und so ein langfristiger Einsatz der Solarmodule möglich wird. Aus diesem Grunde sollte die Installation von Fachleuten vorgenommen werden.
Äußere Einwirkungen wie eindringende Feuchtigkeit und Schäden durch Sturm, Blitzeinschlag, extremen Hagel oder Vandalismus können die Solaranlage beschädigen. Weil man diese Schäden nicht vollständig ausschließen kann, sollte jede Solaranlage versichert werden:
a) Die Anlage wird in die bestehende Gebäude- und Haftpflichtversicherung integriert, was meistens nur wenige Euro zusätzlich kostet. Allerdings ist die Solaranlage dann nur gegen die im Vertrag genannten Risiken versichert und nur ihr Zeitwert wird im Schadensfall ersetzt.
b) Eine „Allgefahrenversicherung“ von spezialisierten Versicherern bietet Schutz in Form einer „Vollkaskoversicherung“. Vandalismus, Diebstahl und Bedienungsfehler sind ebenso versicherbar wie eine Entschädigung für Ertragsausfälle, wenn die Anlage nicht läuft. Gerade bei größeren und fremdfinanzierten Anlagen kann dies sinnvoll sein
Die Anschaffung einer Solar(strom)anlage wird z. B. über das attraktive KfW-Kreditprogramm "Erneuerbare Energien" erleichtert. Es gewährt zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent netto der Investitionskosten. Das Kreditprogramm kann auch direkt über die Hausbank in Anspruch genommen werden. Ferner stehen Ihnen Fördermittel des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Kredite der UmweltBank zur Verfügung. Auch auf kommunaler und Landesebene kann es – ja nach Bundesland bzw. Region – Fördermöglichkeiten geben. Details und nähere Informationen zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten haben wir Ihnen in unserer Infothek zusammengestellt.
Ja. Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage und die Einspeisung des damit erzeugten Stroms in ein öffentliches Netz wird jeder Anlagenbesitzer – d. h. sowohl private Hausbesitzer als auch Gewerbetreibender – steuerrechtlich automatisch zum Unternehmer.
Das bedeutet: Die Einnahmen (Umsätze) aus einer Photovoltaikanlage unterliegen der Umsatzsteuer und müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
Die Inbetriebnahme der Anlage (unternehmerisch gesehen also die Aufnahme der Tätigkeit als Stromerzeuger) muss gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.
Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zur regelmäßigen Stromeinspeisung werden Sie (auch als privater Hausbesitzer) zum Gewerbetreibenden und zum Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:
- Das Finanzamt ist entweder telefonisch oder schriftlich über die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zu unterrichten, falls für das Betreiben der Photovoltaikanlage keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erforderlich ist. Ob Sie die Anlage bei Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden müssen hängt von deren Größe ab. Fragen Sie bitte beim zuständigen Ordnungsamt nach.
- Sie erhalten vom Finanzamt einen Neugründungsbogen zugesandt. Darin sind die für das Finanzamt erforderlichen Angaben zu machen. Maßgeblich für die weitere Vorgehensweise ist die von Ihnen getroffene Auswahl, ob Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder ob Sie diese in Anspruch nehmen wollen (siehe auch „Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?“).
- Nach Abgabe des Neugründungsbogens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Ihnen zugeteilte Steuernummer
- Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Nach dem Gesetz besteht die Verpflichtung, Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu steht Ihnen das kostenlos beim Finanzamt erhältliche Programm ELSTERFormular zur Verfügung. Bei der erstmaligen Voranmeldung reichen Sie bitte eine Kopie der Rechnung der Photovoltaikanlage und den Vertrag mit dem Stromabnehmer ein.
- In Ihrer Einkommensteuererklärung füllen Sie bitte die Anlage GSE aus und fügen eine Gewinnermittlung bei. Sie können hierfür auch die Anlage EÜR verwenden. Ihre Einkommensteuererklärung können Sie ebenfalls mit dem Programm ELSTERFormular erstellen. Sie profitieren dabei von einer bevorzugten Bearbeitung und einem weitgehenden Belegverzicht.
- Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung verlangt das Finanzamt noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Ihnen. In der Jahreserklärung müssen alle in dem entsprechenden Jahr erhaltenen Vergütungen und alle gezahlten Vorsteuern noch einmal in der Summe aufgeführt werden. Die geleisteten Vorauszahlungen werden angerechnet. Auch dies können Sie ohne großen Aufwand mit ELSTERFormular erledigen.
- Das ELSTER-Formular erhalten Sie auf CD gratis bei Ihrem Finanzamt oder als Download auf www.elster.de.
(Quelle: Finanzamt Schorndorf)
Übt der Betreiber der Photovoltaikanlage daneben keine andere unternehmerische (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer grundsätzlich nur erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 17.500,00 € übersteigt (Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz).
Es wird im Allgemeinen jedoch empfohlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die sog. Regelbesteuerung zu wählen. Dann wird das Finanzamt die Umsatzsteuer, die der Verkäufer der Photovoltaikanlage in Rechnung gestellt hat, ab Vorsteuer wieder erstatten. Dadurch ergibt sich in der Finanzierung der Anlage eine erhebliche Zinsersparnis.
Im Kalenderjahr der Betriebsaufnahme und im folgenden
Kalenderjahr muss monatlich (bis zum 10. Tag des Folgemonats) eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Ab dem dritten Jahr ist der
Anmeldezeitraum in der Regel das Kalendervierteljahr. Wer schon bisher zur
Umsatzsteuer veranlagt wurde, gibt seine Anmeldungen wie bisher ab.
Nach Ablauf des Jahres ist zusätzlich immer eine (zusammenfassende)
Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Bei Erlösen von bis zu 17.500,00 € pro Jahr darf die Gewinnermittlung formlos auf einem Blatt Papier gemacht werden. Erst bei höheren Erlösen verlangt das Finanzamt eine schematische Gewinnermittlung über das Formular EÜR. Der über das Jahr erwirtschaftete Gewinn wird in Zeile 4 des Steuerformulars „Anlage GSE“ zur Steuererklärung eingetragen. Eine Gewerbesteuererklärung verlangt das Finanzamt erst, wenn der Jahresgewinn über 24.500,00 € beträgt.
Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage in den Anfangsjahren Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden. Über die Verrechnung mit anderen positiven Einkünften können so richtig Steuern gespart werden. Allgemein wird empfohlen, diese Steuerersparnisse für außerplanmäßige Tilgungen anzusparen. Mit der dadurch verbesserten laufenden Liquidität bleibt man auch für schlechtere Tage gewappnet.
Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der technischen Nutzungsdauer, das heißt, wie lange das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann (AfA-Tabelle). Die technische Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre - über einen Zeitraum von 20 Jahren können jährlich 5 % abgeschrieben werden. Zusätzlich zu diesen Abschreibungen können private Stromunternehmer im Jahr der Inbetriebnahme oder in den folgenden vier Jahren auch noch eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten vornehmen. Die Sonderabschreibung gilt nicht nur zeitanteilig, sondern in voller Höhe.
Die hier aufgeführten Informationen sind nur Hilfestellungen und Ratschläge, stellen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung dar! Alle Angaben ohne Gewähr. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Antworten finden Sie unter anderem bei der Deutschen
Energie-Agentur (dena). Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist
nach eigenen Angaben das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und regenerative
Energien. Ihre zentralen Ziele sind die rationelle und damit umweltschonende
Gewinnung, Umwandlung und Anwendung von Energie sowie die Entwicklung
zukunftsfähiger Energiesysteme unter besonderer Berücksichtigung der
verstärkten Nutzung von regenerativen Energien. Dafür initiiert, koordiniert
und realisiert die dena innovative Projekte und Kampagnen auf nationaler und
internationaler Ebene. Sie informiert Endverbraucher, kooperiert mit allen
gesellschaftlichen Kräften in Politik und Wirtschaft und entwickelt Strategien
für die zukünftige Energieversorgung. Ihre Gesellschafter sind die
Bundesrepublik Deutschland, die KfW Bankengruppe, die Allianz SE, die Deutsche
Bank AG sowie die DZ BANK AG.
Die dena wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Das Wissensportal der dena mit Informationen rund um das Thema Energieerreichen Sie unter www.thema-energie.de.
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